Abrechnung
Privatversicherte Patienten
Die Ärztlichen Leistungen werden gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung gestellt.
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten ganz oder teilweise.
Selbstzahler
Wenn Sie gesetzlich versichert sind oder keine Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse besteht, erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.
Die Behandlungskosten sind nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Transparente und faire Abrechnung ist für uns selbstverständlich
Patienten ohne Wohnsitz in Deutschland
Die Kosten der Behandlung sind unmittelbar nach der Behandlung zu begleichen.
Sie erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer privaten oder ausländischen Krankenversicherung.
